5.1. Brugg Lifting (a) überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem von Brugg Lifting oder einem Subakkordanten betriebenen und gehosteten virtuellen Server; (b) räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche, auf die Dauer des Abonnements beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung von PVS zur Verwaltung der im Abonnement verzeichneten Anzahl Assets (Nutzungsrecht) ein. Beim Bezug einer kostenpflichtigen PVS-Edition steht das Nutzungsrecht des Kunden unter Vorbehalt der zeitgerechten Bezahlung der anfallenden Nutzungsgebühren.
a) mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden, erhobene Bussgelder und/oder Ansprüche Dritter);
b) Schäden, die auf ein Verhalten oder eine Unterlassung des Kunden, und/oder der vom Kunden autorisierten Nutzerinnen und Nutzer zurückzuführen sind; und/oder
c) sämtliche Schäden, die sich ausserhalb der vernünftigerweise kontrollierbaren Herrschaftssphäre der Brugg Lifting verwirklichen (inklusive Ereignisse höherer Gewalt).
Dieser Nutzungsvertrag unterstehet ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss (a) internationaler Übereinkommen, auch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) und (b) der kollisionsrechtlichen Normen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von PVS ist Brugg (Aargau), Schweiz.