AGB

DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGEBEDINGUNGEN PVS (“ANB PVS”) SIND TEIL DER NUTZUNGSVEREINBARUNG, WELCHE ZWISCHEN IHNEN (“DER KUNDE”) UND BRUGG LIFTING AG, WYDENSTRASSE 36, 5242 BIRR, SCHWEIZ (“BRUGG LIFTING”) ZU STANDE KOMMT, WENN SIE SICH FÜR DIE NUTZUNG VON PVS ENTSCHEIDEN. SIE UND BRUGG LIFTING WERDEN JE ALS “PARTEI” ODER ZUSAMMEN ALS DIE “PARTEIEN” BEZEICHNET. SIE MÜSSEN DIESE ANB PVS LESEN UND GEGENÜBER BRUGG LIFTING ODER EINEM VON BRUGG LIFGING AUTORISIERTEN RESELLER BESTÄTIGEN, BEVOR SIE PVS NUTZEN KÖNNEN. DURCH DIE ANNAHME UND UN-TERZEICHNUNG EINES ANGEBOTS ODER ERHALT EINER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG VON BRUGG LIFTING ODER EINEM VON BRUGG LIFTING AUTORISIERTEN RESELLER, MITTELS ONLINE-BESTELLUNG EINES ABONNE-MENTS DURCH DEN KLICK AUF DEN “AKZEPTIEREN”-BUTTON DIESER ANB UND/ODER DURCH DIE NUTZUNG VON PVS STIMMEN SIE ZU, AN DIESE ANB PVS UND DIE DARIN REFERENZIERTEN DOKUMENT GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DIESEN ANB PVS NICHT ZUSTIMMEN MÖCHTEN, SOLLTEN SIE VON DER ANNAHME EINES AN-GEBOTS VON BRUGG LIFTING ODER EINEM VON BRUFF LIFTING AUTORISERTEN RESELLER ODER VON EINER ONLINE-BESTELLUNG VON PVS ABSEHEN. WENN SIE DIESE ANB PVS IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDE-REN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, VERSICHERN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE VOLLSTÄNDIG AUTORITÄT HABEN, DIESE PERSON, DAS UNTERNEHMEN ODER DIE UNTERNEHMENSGRUPPE GÜLTIG AN DIESE ANB PVS ZU BINDEN.

A) Leistungen von BRUGG Lifting

1. Gegenstand

1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen PVS («ANB PVS») ist die Nutzung der von Brugg Lifting bereitgestellten Softwareapplikation Brugg.PVS, wobei die Nutzer des er Kunde im Sinne eines ‚Software-as-a-Service’ online über das Web oder über die via den einschlägigen Webstores erhältlichen PVS-App für mobile Geräte auf die Softwareapplikation zugreifen sowie die applikationsbezogenen Daten des Kunden auf den Servern der Brugg Lifting oder eines Service Providers der Brugg Lifting speichern lassen können. Dieses Angebot der Brugg Lifting wird (inklusive der PVS-App für mobile Geräte) nachfolgend in seiner Gesamtheit als PVS bezeichnet.
1.2. PVS ist in verschiedenen Editionen erhältlich, die im Funktionsbeschrieb oder anderen Begleitdokumenten umrissen sind.
1.3. Die wechselseitig geschuldeten Leistungen in Bezug auf Bereitstellung und Nutzung von PVS ergeben sich aus:
  • Diesen ANB PVS;
  • dem Abonnement (nachfolgend Abonnement), welches die konkreten Modalitäten des Bezugs von PVS aufführt (inklusive der Vertragslaufzeit), wie der Kunde diese im Rahmen des Bestellprozesses auf Offerte hin auswählt hat oder ihm von Brugg Lifting im Webshop nach Abschluss des Bestellprozesses rückbestätigt werden;
  • den jeweils geltenden Allgemeinen Technischen Informationen für PVS, welche entweder dem Abonnement beigefügt oder in der aktuell gültigen Fassung in PVS resp. den Websites der Brugg Lifting abrufbar sind – dieses Dokument enthält u.a. Informationen betreffend Systemanforderungen und für die Nutzung von PVS geeigneten Betriebssysteme und Endgeräte;
  • dem jeweils geltenden Funktionsbeschrieb für PVS, welcher entweder dem Abonnement beigefügt oder in der aktuell gültigen Fassung in PVS resp. den Websites der Brugg Lifting abrufbar ist;
  • den zusätzlichen Terms of Use, welche (soweit vorhanden) zur Information der Nutzerinnen und Nutzer direkt in PVS resp. den Websites der Brugg Lifting abrufbar sind;
  • der Privacy Policy von Brugg Lifting resp. der Brugg Group.
Diese ANB PVS sowie sämtliche der vorgenannten Dokumente sind als integrierter Bestandteil der Vereinbarung zwischen Ihnen und Brugg Lifting betreffend die Nutzung von PVS zu verstehen (in ihrer Gesamtheit nachfolgend Nutzungsvertrag).

2. Umfang von PVS

2.1. Während der Vertragsdauer darf der Kunde PVS in der gewählten Edition gemäss den Bestimmungen des Nutzungsvertragsnutzen.
2.2. Brugg Lifting wird ihre Leistungen in guter Treu und mit der notwendigen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den gemeinhin anerkannten und üblichen Branchenstandards erbringen. Eine hundertprozentige Verfügbarkeit des applikatorischen Teils von PVS und der für den Betrieb verwendeten Infrastruktur ist technisch allerdings nicht zu realisieren – für den Betrieb der Infrastruktur durch Brugg Lifting (resp. durch ihren Subakkordanten) gelten die in den Allgemeinen Technischen Informationen dargelegten Angaben als Richtwerte. Brugg Lifting bemüht sich jedoch auf einer ‚best effort’ Basis mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und im Rahmen der Wirtschaftlichkeit, PVS in hohem Masse verfügbar zu halten. Brugg Lifting behält sich jedoch vor, wartungsbedingte Unterbrechungen von PVS vorzunehmen und damit die Verfügbarkeit in Teilen oder insgesamt vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Brugg Lifting ist bemüht, planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit ausserhalb der Bürozeiten (sprich Montag bis Freitag in einem Fenster zwischen 20.00 bis 7.00 Uhr MEZ) oder an Wochenenden vorzunehmen und auch entsprechend anzukündigen. Unaufschiebbare Wartungsarbeiten können von Brugg Lifting demgegenüber jederzeit vorgenommen werden – auch solche Arbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit im Vorfeld angekündigt.
2.3. Während der Dauer des Nutzungsvertrages wird Brugg Lifting PVS mit Blick auf die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen laufend aktuell und nützlich erhalten, sie kann aber nicht die Störungsfreiheit von PVS garantieren. Brugg Lifting überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit von PVS und beseitigt im Rahmen der technischen Möglichkeiten allfällige selbst entdeckten oder vom Kunden gemeldete Störungen des Betriebes oder der Applikation auf einer ‚best effort’ Basis. Es steht Brugg Lifting dabei frei, Fehlfunktionen, welche die Nutzung respektive die Funktionalitäten von PVS für den Kunden nicht massgeblich einschränken, nicht unmittelbar, sondern in einem der Folgereleases der PVS zugrundeliegenden Softwareapplikation zu adressieren.
2.4. Es besteht kein Anspruch einzelner Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung von PVS oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Funktionen. Brugg Lifting hat zur Wahrung des Qualitätsstandards, aber auch im Hinblick auf technische oder wirtschaftliche Entwicklungen, das Recht, PVS sowie die darunter angebotenen Funktionalitäten und Inhalte jederzeit anzupassen. Entsprechend steht es Brugg Lifting auch frei, die unter Ziffer 1.21.3 aufgeführten Begleitdokumente mit vorheriger Mitteilung an den Kunden jederzeit einseitig anzupassen.

3. Support

3.1. Für Auskünfte zur Benutzung von PVS und zur Meldung allfälliger Störungen und Fehlfunktionen (Support) betreibt Brugg Lifting ein Helpdesk, welches der Kunde über Telefon (Hotline) sowie über E-Mail erreichen kann. Das Supportdesk steht dem Kunden Montag bis Freitag (gesetzliche Feiertage am Sitz der Brugg Lifting ausgenommen) zwischen 8.30 und 17.00 Uhr MEZ zur Verfügung. Die Zugangsnummer der Hotline wird dem Kunden separat mitgeteilt oder ist auf den Webseiten der Brugg Lifting bezeichnet.
3.2. Die Supportleistungen von Brugg Lifting sind auf die Diagnose und Analyse von gemeldeten Störungen oder Fehlfunktionen und deren Behebung (siehe Ziffer 2.3) respektive die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit von PVS (siehe Ziffer 2.2) gerichtet. Weitere Leistungen wie z.B. Implementationssupport, Consulting, Umsetzung kundenspezifischer Wünsche sind nicht im Support enthalten.

4. Weitere Dienstleistungen

Für den Leistungsumfang von separat vereinbarten Dienstleistungen, welche nicht durch diesen Nutzungsvertrag gedeckt sind, gelten abschliessend die im Einzelfall getroffene Vereinbarung sowie ergänzend die Angaben, die Brugg Lifting auf ihrer Webseite bekannt macht.

B) Nutzungsrecht und Zugang

5. Nutzungsrecht

5.1. Brugg Lifting (a) überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem von Brugg Lifting oder einem Subakkordanten betriebenen und gehosteten virtuellen Server; (b) räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche, auf die Dauer des Abonnements beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung von PVS zur Verwaltung der im Abonnement verzeichneten Anzahl Assets (Nutzungsrecht) ein. Beim Bezug einer kostenpflichtigen PVS-Edition steht das Nutzungsrecht des Kunden unter Vorbehalt der zeitgerechten Bezahlung der anfallenden Nutzungsgebühren.

Der Umfang des Abonnements kann sich während der Dauer des Nutzungsvertrages gemäss Ziffer 10.3 verändern.
5.2. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, Nutzerinnen und Nutzer mit Zugangsdaten auszustatten und ihnen die in PVS vorgesehenen Rollen und Rechte einzuräumen (z.B. Administratorenrechte, Leserechte etc.).
5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, PVS insgesamt oder nur bezüglich gewisser Teilaspekte Dritten ausserhalb des eigenen Unternehmens entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen. Davon ausgenommen sind PVS-Editionen, die explizit eine Ausdehnung der Nutzung auf mit dem Kunden verbundene Unternehmen (beschränkt auf Muttergesellschaften, Konzernschwestern, Tochterunternehmungen) oder die Anlegung konzernfremder Mandanten zulassen.
5.4. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung mit Brugg Lifting regelt dieser Nutzungsvertrag den Inhalt des Nutzungsrechts des Kunden abschliessend. Eine darüberhinausgehende Verwendung von PVS durch den Kunden ist nicht zulässig.

6. Passwortgeschützter Zugang

6.1. Der Zugang zu PVS erfolgt passwortgeschützt über das Webportal oder via die PVS-App für Mobilgeräte. Nutzerinnen/Nutzer können gemäss Ziffer 5.2 vom Kunden in PVS autorisiert und mit Rollen versehen werden. Nutzerinnen/Nutzer können die PVS-App erst dann mit dem PVS-Konto des Kunden verbinden, wenn der Administrator des Kunden die entsprechenden Rechte eingeräumt hat und die Nutzerin/der Nutzer die eigene PVS-App auf Mitteilung des Administrators hin mit dem PVS-Konto des Kunden verbunden haben.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die von ihm berechtigten Nutzerinnen/Nutzer ihre Zugangsdaten keinen unbefugten Personen offenlegen und diese sorgfältig und vor Zugriff durch Dritte adäquat geschützt aufbewahren. Der Kunde ist für die Administration der Nutzerinnen/Nutzer des eigenen PVS-Kontos selbst verantwortlich.
6.3. Brugg Lifting lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der den jeweiligen Nutzerinnen und Nutzern überlassenen respektive von diesen selbst gewählten Zugangsdaten (z.B. Benutzeridentifikation, Passwort) oder durch fehlerhafte Nutzeradministration des Kunden entstehen.

7. Geistiges Eigentum

Die Softwareapplikation, welche PVS zugrunde liegt, ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an dieser Softwareapplikation stehen Brugg Lifting selbst und/oder Vertragspartnern von Brugg Lifting zu.

C) Pflichten des Kunden

8. Allgemeinen

8.1. Der Kunde unterstützt Brugg Lifting bei der Vorbereitung und Erbringung ihrer Leistungen so weit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich und stellt ihr alle vernünftigerweise erforderlichen Leistungen, Informationen, Sachmittel und Rechte auf eigene Kosten und Gefahr zur Verfügung.
8.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu PVS bestehen und aufrechterhalten werden. Die technischen Anforderungen betreffend die Anbindung an und die Nutzung von PVS richten sich nach den von Brugg Lifting ausgegebenen Systemanforderungen in der aktuell gültigen Version der Allgemeinen Technischen Informationen. Übergabepunkt für die Nutzung von PVS ist der Routerausgang des von Brugg Lifting verwendeten Rechenzentrums.
8.3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die zur Sicherung der eigenen Systeme notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Hierunter fallen insbesondere die Sicherheitseinstellungen der benutzten Browser, die Installation einer Firewall, eine aktuelle Schutzsoftware gegen Computerviren und eine regelmässige Datensicherung sowie der physische Zugangsschutz.

9. Pflicht zur Unterlassung von unzulässiger/ Vermeidung von potenziell schädlicher Nutzung (Acceptable Use)

9.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung von PVS durch die von ihm autorisierten Nutzerinnen/Nutzer (a) nicht gegen die Bestimmungen des Nutzungsvertrags, Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, andere Immaterialgüterrechte, Forderungsrechte aller Art, Eigentumsrechte und sonstige dingliche Rechte sowie Persönlichkeitsrechte), gesetzliche Bestimmungen und/oder gegen die guten Sitten verstösst; (b) in keiner Art und Weise die Funktionsfähigkeit von PVS und/oder der dahinterstehenden Infrastruktur negativ und zum Schaden von Brugg Lifting, anderer Anwender oder weiterer Dritter beeinträchtigt.
9.2. Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Daten in jeglicher Form) verantwortlich, welche er respektive seine Nutzerinnen und Nutzer in PVS erfassen, speichern, übermitteln, bearbeiten und/oder bereitstellen. Es ist und bleibt dabei stets Sache des Kunden, den rechtskonformen Betrieb der mittels PVS verwalteten Assets selbst sicher zu stellen.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass seine Nutzerinnen/Nutzer Daten und Informationen vor der Übermittlung und Speicherung in PVS auf Viren oder sonstige schädliche Softwareroutinen überprüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme verwenden.
9.4. Brugg Lifting ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, durch die eine missbräuchliche und/oder potenziell schädliche Verwendung von PVS entdeckt und verfolgt oder verhindert werden kann. Es ist ihr zudem erlaubt, Inhalte, die nach ihrem Ermessen gegen den Nutzungsvertrag verstossen, nötigenfalls zu entfernen, ohne dass sie für eine solche Entfernung oder auch die Nichtanhandnahme oder Verzögerung derselben verantwortlich gemacht werden könnte. Brugg Lifting hat jedoch keine generellen Monitoring- oder Prüfpflichten.
9.5. Der Kunde wird Brugg Lifting von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die gegenüber Brugg Lifting von Drittseite geltend gemacht werden und auf eine vertragswidrige und/oder rechtswidrige Nutzung von PVS durch den Kunden respektive durch die von ihm bestellten Nutzerinnen/Nutzer zurückzuführen sind.

10. Abonnementsgebühren und weitere Vergütungen

10.1. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Brugg Lifting zur Bezahlung der für die Nutzung von PVS im Abonnement festgelegten jährlichen Abonnementsgebühr sowie allfälliger weiterer Gebühren, die sich aus der Auswahl des Kunden im Rahmen des Bestellprozesses oder aus einer besonderen Abrede zwischen dem Kunden und Brugg Lifting ergeben. Die Preisangaben in den Allgemeinen Technischen Informationen oder in anderen Dokumenten gelten nur als Richtwerte und sind ohne Gewähr– massgeblich bleibt die konkrete Abrede der Parteien im jeweiligen Abonnement.
10.2. Die Höhe der Abonnementsgebühr basiert grundsätzlich auf den im Abonnement vermerkten Nutzungsumfang (wie z.B. Anzahl Assets, welche der Kunde mit Hilfe von PVS registriert und dann verwaltet). Brugg Lifting wird jeweils per Ende eines jeden Jahres erheben, ob der als Basis für die Berechnung der Abonnementsgebühr vermerkte Nutzungsumfang für das Folgejahr noch akkurat ist und darf diesen nötigenfalls anpassen.
10.3. Brugg Lifting wird die Abonnementsgebühr basierend auf der jeweils im Abonnement vermerkten Metrik für jedes Jahr berechnen und dem Kunden per Ende des Kalenderjahres rückwirkend für ein gesamtes Abonnementsjahr in Rechnung stellen. Bei unterjährigem Beginn respektive Beendigung des Abonnements vor Jahresende wird die Abonnementsgebühr für die effektive Nutzungsdauer in Rechnung gestellt. Mit Beendigung des Abonnements werden alle ausstehenden Beträge zur Zahlung fällig.
10.4. Die Zahlungsfrist für Rechnungen der Brugg Lifting beträgt 30 Tage rein Netto ab Rechnungsdatum. Der Kunde hat der Brugg Lifting Beanstandungen bezüglich gestellter Rechnungen umgehend schriftlich anzuzeigen.
10.5. Der Kunde anerkennt, dass er sich im Falle der Nichtbezahlung eines Rechnungsbetrages oder Teil desselben, welcher nicht in guter Treu beanstandet worden ist, mit Ablauf der vorgenannten Frist auch ohne Mahnung von Seiten Brugg Lifting automatisch im Verzug befindet. Neben der Erhebung der gesetzlichen Verzugszinse ist Brugg Lifting im Verzugsfalle unter vorheriger schriftlicher Androhung berechtigt, den PVS-Zugang des Kunden bis zur Bezahlung der Ausstände zu sistieren.
10.6. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart verstehen sich sämtliche in den Abonnementen oder anderen Vertragsbeilagen oder Dokumenten aufgeführten Preise und Ansätze stets (a) in Schweizer Franken und exklusive Spesen und sonstigem Auslagenersatz; (b) exklusive Mehrwertsteuer und anderen anwendbaren Abgaben.
10.7. Brugg Lifting behält sich das Recht vor, sämtliche für PVS relevanten Gebühren und Ansätze für Vergütungen nach Aufwand einseitig anzupassen. Brugg Lifting kündigt solche Anpassungen angemessen und mindestens vier Wochen im Voraus an.

D) Daten

11. Generelle Handhabung von Daten

11.1. Brugg Lifting ist in Bezug auf die vom Kunden respektive dessen Nutzerinnen und Nutzern auf den PVS-Datenbanken abgelegten Daten verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Verlust, Kompromittierung und unbefugte Zugriffe durch Dritte zu treffen. Nähere Angaben sind der Funktionsbeschreibung zu entnehmen.
11.2. Das mit dem Nutzungsvertrag abgegoltene Speichervolumen ist in den Allgemeinen Technischen Informationen bezeichnet. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird Brugg Lifting den Kunden in geeigneter Weise verständigen und im Falle der Bestellung weiteren Speicherplatzes gegen zusätzliches Entgelt zur Verfügung stellen.
11.3. Wenn der Kunde respektive seine Nutzerinnen/Nutzer die Löschung bestimmter Informationen in PVS veranlassen, werden diese Daten auch entsprechend und dauerhaft gelöscht.
11.4. Brugg Lifting ist berechtigt, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung in PVS abgelegten Daten nach Ablauf von 90 Tagen ab Beendigung des Nutzungsvertrages ohne vorherige Mahnung unwiderruflich aus den PVS-Datenbanken zu löschen.
11.5. An den vom Kunden respektive seinen Nutzerinnen/Nutzern auf den PVS-Datenbanken abgelegten Daten bleibt der Kunde allein berechtigt. Der Kunde kann daher von Brugg Lifting jederzeit (im Rahmen der Karenzfrist gemäss Ziffer 11.4 auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages) die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten an sich selbst verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt mangels abweichender Abrede durch einen Export in Excel entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über das Datennetz.

12. Personenbezogene Daten

12.1. Die geltenden und jeweils anwendbaren Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie die spezialgesetzlichen Vorschriften sind von beiden Parteien einzuhalten. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde im Zuge der Nutzung von PVS an Brugg Lifting übermittelt oder ihr zugänglich macht, werden von Brugg Lifting nur in dem Umfang und ausschliesslich zu denjenigen Zwecken bearbeitet, soweit dies zur vertragsgemässen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Es gelten in diesem Zusammenhang die Privacy Policies von Brugg Lifting und der Brugg Group.
12.2. Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erfasst und bearbeitet Brugg Lifting die hierfür notwendigen Angaben über den Kunden und die von ihm autorisierten Nutzerinnen/Nutzer (Kundenkennung, Nutzerangaben und Nutzungsdaten). Brugg Lifting behandelt diese Daten vertraulich.
12.3. Brugg Lifting ist berechtigt, die für die Abrechnung, Nutzerverwaltung und die Administration der vom Kunden abonnierten Produkte und/oder Fachdienste notwendigen Daten wie z.B. Abrechnungsnummer, Name und Adresse sowie die Höhe der Vergütung und die E-Mail-Adresse zu verwenden und an allfällige zur Erfüllung dieser Aufgaben beigezogene Dritte weiterzugeben.
12.4. Brugg Lifting ist es gestattet, statistische Angaben über die Nutzung von PVS durch den Kunden zu erheben und zu verwenden (so insbesondere hinsichtlich der jährlichen Erhebung des lizenzierten Nutzungsumfanges).

E) Vertragsbeginn, Beendigung, Sistierung

13. Vertragsabschluss und Beendigung

13.1. Der das Abonnement/der Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und Brugg Lifting kommt mit der Akzeptanz der Offerte von Brugg Lifting (in Papierform oder durch Bestätigung des Kunden bei der Online-Bestellung) zu Stande. Der Zugriff auf PVS erfolgt per dem im Abonnement bezeichneten Startdatum, ab welchem auch die Abonnementsgebühr berechnet wird.
13.2. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit schriftlicher Mitteilung jederzeit auf Ende eines Monates hin kündigen.

14. Sistierung des PVS-Zuganges

14.1. Brugg Lifting behält sich das Recht vor, den Zugang zu PVS gesamthaft oder für einzelne Nutzerinnen/Nutzer ohne Vorankündigung zu sistieren oder auf bestimmte Funktionen einzuschränken, wenn
  • der Kunde oder einzelne der von ihm autorisierte Nutzerin-nen und Nutzer wiederholt gegen diesen Nutzungsvertrag verstossen;
  • aufgrund von Umständen, die in der Risikosphäre des Kun-den liegen, der unbeeinträchtigte Betrieb von PVS gefähr-det wird;
  • der Kunde mit der Bezahlung der Abonnementsgebühren nach Massgabe von Ziffer 10.5 in Verzug ist.
Brugg Lifting ist im Fall einer solchen Sistierung nicht verpflichtet, auf die Erhebung von Abonnementsgebühren für die Zeit der Sistierung zu verzichten und haftet zudem generell nicht für die Folgen einer Sistierung.

F) Allgemeine Bestimmungen

15. Geheimhaltung

15.1. Alle Informationen, Dokumente, Unterlagen und Daten, welche die Parteien einander im Zuge der Erbringung der Leistungen zur Verfügung stellen oder von denen sie in Zusammenhang mit der Erbringung oder Inanspruchnahme von Leistungen Kenntnis erhalten und welche entweder als „vertraulich“ oder „geheim“ gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit nach guter Treu aufgrund der Natur der Informationen oder der Umstände der Zurverfügungstellung angenommen werden muss, sind vom jeweiligen Empfänger vertraulich zu behandeln und in adäquater Weise vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen, wobei auf den Schutz solcher Informationen mindestens die gleiche Sorgfalt verwendet wird wie zum Schutz eigener Informationen gleicher oder ähnlicher Natur. Vertrauliche Informationen dürfen, sofern nicht abweichend vereinbart, ausschliesslich im Zusammenhang mit der Erbringung respektive Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verwendet werden.
15.2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auf unbestimmte Zeit und wirkt auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages weiter, solange an der konkreten Information ein mutmassliches Geheimhaltungsinteresse besteht. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungs-, Informations- und vor allem Offenlegungspflichten.
15.3. Die Parteien sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter sowie beigezogene Subakkordanten und deren Mitarbeiter, welche zur Inanspruchnahme oder Erbringung von Leistungen unter diesem Nutzungsvertrag oder sonst im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Nutzungsvertrages vernünftigerweise auf Zugang zu vertraulichen Informationen angewiesen sind, entweder äquivalenten Geheimhaltungspflichten aus Vertrag oder einer Berufspflicht unterstehen.

16. Haftung

16.1. Die Haftung von Brugg Lifting und die Haftung von Brugg Lifting für ihre Hilfspersonen sind in Bezug auf Schäden, welche im Zuge der Erbringung von Leistungen gemäss diesem Nutzungsvertrag entstehen, unabhängig vom Rechtsgrund vollumfänglich ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind jedoch Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Brugg Lifting zurückzuführen sind.
16.2. Ausgeschlossen oder limitiert ist die Haftung von Brugg Lifting zudem und soweit gesetzlich zulässig für

a) mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden, erhobene Bussgelder und/oder Ansprüche Dritter);

b) Schäden, die auf ein Verhalten oder eine Unterlassung des Kunden, und/oder der vom Kunden autorisierten Nutzerinnen und Nutzer zurückzuführen sind; und/oder

c) sämtliche Schäden, die sich ausserhalb der vernünftigerweise kontrollierbaren Herrschaftssphäre der Brugg Lifting verwirklichen (inklusive Ereignisse höherer Gewalt).

16.3. In Bezug auf allfällig kostenfrei zur Verfügung gestellte PVS-Editionen lehnt Brugg Lifting jede Haftung ab.

17. Varia

17.1. Es ist Brugg Lifting erlaubt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäss diesem Nutzungsvertrag Subakkordanten beizuziehen.
17.2. Brugg Lifting ist berechtigt, den Kunden mündlich oder in schriftlichen Publikationen unabhängig vom Medium als Referenz zu benennen (z.B. auf Websites, in Referenzlisten und Verkaufspräsentationen). Zu diesem Zwecke ist es Brugg Lifting gestattet, den Firmennamen, die Logos und/oder die Wort- und Bildmarken des Kunden zu verwenden, sofern Brugg Lifting die vom Kunden schriftlich kommunizierten Marketing-, Branding- und/oder anderen massgeblichen Richtlinien des Kunden einhält.
17.3. Die Parteien können diesen Nutzungsvertrag auf verbundene Gesellschaften innerhalb der gleichen Unter-nehmensgruppe übertragen. Im Übrigen dürfen die Parteien Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag ausser in Fällen der Universalsukzession im Zuge eines Mergers nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen.
17.4. Sollte sich eine der Bestimmungen dieses Nutzungsvertrages als ungültig oder gar nichtig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Nutzungsvertrages und die Gültigkeit des Nutzungsvertrages an sich nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die fragliche Vertragsbestimmung so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dieser Abschnitt gilt sinngemäss, wenn sich der Nutzungsvertrag über bestimmte essenzielle Fragen ausschweigen sollte.
17.5. Jede Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieses Nutzungsvertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Vorbehalten bleiben jedoch unilaterale Änderungen von Bestimmungen durch Brugg Lifting gemäss Ziffern 2.4 und 10.7.
17.6. Die Verrechnung von Abonnementsgebühren oder sonstigen, von Brugg Lifting in Rechnung gestellten Leistungen, mit anderen Ansprüchen aus den Geschäftsbeziehungen der Parteien bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

18. Anwendbares Recht

Dieser Nutzungsvertrag unterstehet ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss (a) internationaler Übereinkommen, auch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) und (b) der kollisionsrechtlichen Normen.

19. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von PVS ist Brugg (Aargau), Schweiz.